Wie die gesetzliche Krankenkasse sich vor der Zahlung drückt

Immer wieder stehen Menschen in der Situation, dass sie psychotherapeutischer Hilfe benötigen. Die Methoden der Psychotherapie sind vielfältig, manchmal haben Betroffene einen Leidensweg hinter sich, bis sie schließlich einen Therapeuten finden, der zu ihnen passt und der die passende Methode anwenden kann.

Immer wieder stehen Menschen in der Situation, dass sie psychotherapeutischer Hilfe benötigen. Die Methoden der Psychotherapie sind vielfältig, manchmal haben Betroffene einen Leidensweg hinter sich, bis sie schließlich einen  Therapeuten finden, der zu ihnen passt und der die passende Methode anwenden kann. Da hilft kaum jemand, weil das ganze Thema sehr undurchsichtig und nachwievor mit einem Tabu behaftet ist.

Dies machen sich die Kassen mit Hilfe des Gesetzgebers zu Nutze. Denn, eine psychotherapeutische Leistung darf nur von einem Vertragstherapeuten erbracht werden. Diese Personengruppe zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie bereit ist zu den Sätzen der Kasse zu arbeiten. Gerade im Bereich der Verhaltens- und Konfrontationstherapie, die häufig bei Angstzuständen und Zwängen geboten ist, reichen diese Sätze nicht aus. Also schickt man die Betroffenen in die gewohnte Gesprächstherapie („Gut, dass wir darüber gesprochen haben“), oft jahrelang, ohne Erfolg, aber durch Vertragstherapeuten erbracht. Oft bleibt als letzter Weg nur noch die Einweisung in in eine psychosomatische Klinik. Dort verweilt man zwischen 6 und 12 Wochen und hat gute Chancen auf Heilung.

Die Alternative, dem Betroffenen die Kosten für die Aufwendungen zu erstatten, die von der Kasse auch beim Vertragstherapeuten zu bezahlen wären, lehnen die Kassen in aller Regel ab. Auf Grund gesetzlicher Regelungen, die einer gewissen Sinnhaftigkeit entbehren, muss nicht geleistet werden. So wird der Leidensweg verlängert. Liest man die Begründung in Unterlagen des gemeinsamen Ausschusses nach, so geht es vor allem um Fragen der Verteilung des Budgets. Die Therapeuthen sollen also nicht zuviel aus den Pfründen erhalten, die Gesundheit bleibt auf der Strecke.
Aktuell hat das Sozialgericht Berlin in einer Entscheidung diese Auffassung bestätigt.

Abgesehen von der Leidensverlängerung der Betroffenen und ihrer Angehörigen hat das Ganze natürlich auch eine wirtschaftliche Seite. Der bislang in Deutschland übliche Weg über die Vertragstherapeuten führt in vielen Fällen zu unendlichen Behandlungsdauern, die immer wieder mit Wechseln des Therapeuten einher gehen. Schließlich erfolgt die Einweisung in eine Klinik. Da aber die psychische Erkrankung mittlerweile manifestiert ist, hilft dieser späte Versuch in aller Regel nur bedingt.
Würde in dieser Situation eine besser passende Methode mit dem besser passenden Therapeuten frühzeitig eingesetzt, wäre eine Heilung wesentlich schneller möglich. Nach Auskunft einer Ersatzkasse kostet eine psychosomatische Klinik etwa 10-mal soviel wie ein Therapeut, der vergleichbares ambulant leistet. Die Schwierigkeit ist, dass die Klinik Vertragspartner der Kasse ist, also pfründenberechtigt, während der Therapeut unter Umständen nicht pfründenberechtigt ist.
Also bezahlt die Kasse lieber die falschen Therapien über Jahre und schließlich ein Vielfaches für eine Klinik.

Die Kassen erklären häufig, dass es ja auch um Qualität ginge. Diese wird von den Kassen bei den Vertragstherapeuten nicht gewährleistet. Immer wieder ist zu beobachten, dass von Vertragstherapeuten einfachste Standards nicht eingehalten werden. Beipiele: Standardanamnese oder Supervision. Beides kostet Geld und sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Oder der medizinische Dienst, der ja die Kassen fachlich unterstützen soll. Bei den Stellungnahmen dieses Dienstes geht es bei Fragen der Psychotherapie fast immer nur um Formalien. Häufig ist zu beobachten, dass bei fachlichen Ausführungen offenkundig die fachliche Kompetenz nicht gegeben ist.

Wer als Angehöriger von Betroffenen die Leidensgeschichte mitdurchleidet, die Familie ist  genauso betroffen, kann, auch unter den oben beschriebenen Gesichtspunkten, die Haltung der Kassen nicht verstehen.

Wie sollte eine Lösung aussehen?
Wird bei einem Menschen meine psychische Störung oder Erkrankung festgestellt, sollte der erste Schritt sein, einen Therapeuten zu finden, der die erforderlichen Methoden anwenden kann. Nicht immer hilft Gesprächstherapie. Die erforderlichen Qualitätsstandards kann diese Therapeut in aller Regel belegen (Vorgehensmodell, Supervision etc.). Handelt es sich um keinen Vertragstherapeuten, bezahlt die Kasse die Sätze, die bei einem Vertragstherapeuten zu bezahlen wären. Der Betroffene kann im Kreis seines sozialen Umfeldes bleiben und hat gute Chancen, schneller als bisher geheilt zu werden. Was letztendlich die Aufwendungen der Kassen insgesamt reduzieren würde.
Nicht unerwähnt sollte hierbei bleiben, dass psychische Störungen oft auch körperliche Störungen nach sich ziehen. Die Kasse bezahlt dann doppelt und dreifach, nur um bei den Vertragstherapeuten zu bleiben.

Es wird hier völlig übersehen, dass es um die Teilhabe der Betroffenen am normalen Leben geht. Durch die kassenbedingte Verlängerung der Störungen nimmt ja auch das soziale und berufliche Umfeld Schaden.

Wer die Leidenswege Betroffener und ihrer Angehörigen kennt, die langandauernden Irrwege miterlebt hat, der kann nur hoffen, dass auch beim Gesetzgeber und den Krankenversicherungen Vernunft einkehrt.

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