Hartz-IV – Von der Leyen vergeigts

Von der Leyen kreiste und nach langem Warten erschien ein neuer Hartz-IV-Satz den man bei allem Wohlwollen nicht ernst nehmen kann. Im Stile des juristischen Taschenspielers wurden neue Regelsätze gebildet, die wohl so gerade durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schlüpfen.

Der Regelsatz für Erwachsene wird um 5 EUR erhöht, der für die Kinder und Jugendlichen bleibt konstant. Frau von der Leyen und ihr Staatssekretär versichern – tibetanischen Gebetsmühlen gleich – alles basiere auf einer korrekten Erhebungsbasis. Nur, diese Erhebungsbasis wird nicht freigegeben. Sie kann also von der Öffentlichkeit nicht überprüft werden. Erste Details, die im Laufe des heutigen Tages bekannt wurden, machen deutlich, dass die Erhebungsbasis so korrekt nicht sein kann.

Aus der Stichprobenanalyse 2008 des Bundesamtes für Statistik wurden zur Berechnung die 15 % aller Ein-Personen-Haushalte herangezogen, die am unteren Ende der Haushaltseinkommen liegen. Hierbei wurden jedoch die Empfänger, die nur von Transferleistungen leben, nicht berücksichtigt. Diese Gruppe entspricht ca. 8,6 % aller Ein-Personen-Haushalte. Dies hört sich zunächst sehr plausibel an. Schließlich leben 25 % aller Familien an der Armutsgrenze. Allerdings bedeutet Familie auch stets, dass Kinder oder Lebenspartner mitzuzählen sind. Durch die Betrachtung von Ein-Personen-Haushalten blendet man die Familiensituation aus. Nach den Grundsätzen der Statistik ist dies nicht zulässig. Frau von der Leyen sollte sich an ihre Statistikvorlesungen während des Studiums erinnern.

Überrascht ist man dann, dass Waschmaschinen und Kühlschränke anscheinend nicht mehr berücksichtigt wurden, da die Erhebungsmenge im Rahmen der Stichprobe zu gering war. Es ist durchaus vorstellbar, dass eine Person weder Kühlschrank noch Waschmaschine benötigt. Frau von der Leyen müsste als Mutter von 8 Kindern wissen, dass es ohne Kühlschrank und Waschmaschine nicht geht.

Es mag durchaus der politischen Entscheidung überlassen sein, Alkohol und Tabak auf der Ausgabenseite nicht zu berücksichtigen. Die Kosten für chemische Reinigung mit der Begründung nicht zu berücksichtigen, das diese Aufwendungen nur bei hochwertigen bzw. teuren Kleidungsstücken erforderlich seien, was anscheinend bei Hartz-IV-Empfängern nicht gegeben ist, kann nur als Diskriminierung bezeichnet werden. Die Suche nach Arbeit fällt ja auch wesentlich leichter, wenn man in einem gepflegten Sack-Look auftritt. So kann ein potentieller Arbeitgeber sofort erkennen mit wem er es zu tun hat. Das Antidiskriminierungsgesetz lässt grüßen.

Es erweckt den Eindruck, dass es Frau von der Leyen darauf ankommt, zu diskriminieren. Die geplante Bildungskarte für Kinder geht in dieselbe Richtung. Es ist sicherlich ein sehr sinnvoller Ansatz, gezielt den Kindern und Jugendlichen eine besondere Förderung zur Bildung und sozialen Integration zukommen zu lassen. Wer sich mit den Thesen des Labeling Approach befasst, weiß, dass diese Bildungskarte der falsche Ansatz ist. Durch diese Karte findet eine Etikettierung der Kinder und Jugendlichen statt. Dies wird dazu führen, dass sie in eine Subkultur abgedrängt werden, über deren Ausgestaltung wir heute noch keine Vorstellung haben. Die Konsequenz wird jedoch sein, dass dadurch die angestrebte soziale Integration und Verbesserung der Bildungschancen eher verhindert wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir 600 Mio. Euro umsonst ausgegeben.
Man sollte im Hause von Frau von der Leyen noch ein bisschen Gehirnsschmalz investieren, um eine sinnvollere Lösung zur Erreichung dieses sinnvollen Zieles zu finden.

Es steht zu befürchten, dass die Frage der Hartz-IV-Sätze erneut die Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, beschäftigen wird. Falls die Rohdaten veröffentlicht werden, wie es sich in einer Demokratie gehört, werden sicherlich weitere Erhebungsfehler festgestellt. Die Gerichte werden dann zu bewerten haben, wie weit die politische Freiheit des Weglassens geht.
Wieder einmal ist es dieser Bundesregierung gelungen, eine große Chance zu verspielen. Unsere Gesellschaft wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, welches Maß an Armut sie für vertretbar hält. Sie wird die Frage klären müssen, welches Maß an Chancenlosigkeit von Kindern und Jugendlichen sie für richtig hält. Die Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit der Bundesregierung macht deutlich, dass die zurzeit gegebenen Rahmenbedingungen in diesen Fragen nicht akzeptiert sind.

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