Ausfuhr von Todesspritzenzusatz strafbar

In den USA erfolgt der Vollzug der Todesstrafe mittels eines Giftcocktails. Dieser Cocktail besteht aus verschiedenen Stoffen. Hierzu zählt auch ein Narkosemittel, dass nun in den USA nicht mehr hergestellt werden soll.

Die Staaten der USA, die weiterhin die Todesstrafe vollziehen wollen, haben nun Schwierigkeiten, da in den Ländern, die noch liefern könnten, die Ausfuhr selten zugelassen ist, da der Exporteur sich strafbar macht.

Herr Rössler hat für Deutschland erklärt, er könne nichts tun, wie immer. Deutsche Staatsanwälte können.

In folgender Pressenotiz finden Sie die Argumente von Prof. Dr. Henning Rosenau von der Universität Augsburg.

http://idw-online.de/pages/de/news405622

Die Süddeutsche Zeitung hat hierzu einen ausführlichen Artikel veröffentlicht.

http://sueddeutsche.de/panorama/lieferprobleme-in-usa-todesspritze-ohne-gift-1.1049623

Übrigens, nach Europäischem Recht ist die Todesstrafe ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Der BGH spricht dem Staat das Recht ab, seine Bürger zu töten.

Teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.