Wenn Richter die Verfassung missachten?

In Dresden wurde in Verbindung mit Demonstrationen von Nazis und den zugehörigen Gegendemonstrationen im Februar 2011 die Verfassung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter missachtet. Der Polizeipräsident ist zurückgetreten, der Innenminister, Herr Ulbig (CDU), kämpft ums überleben.

Mittels Funkzellenauswertung wurden an diesem Tag die Daten aller Handys aus einem großen Teil von Dresden erfasst und abgespeichert. Begründet wurde dies wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung und schweren Landfriedensbruchs. Die Daten wurden jedoch wegen geringerr Delikte in Verbindung mit den Gegendemonstrationen eingesetzt, bis der Datenmissbrauch bekannt wurde. Man spricht offen von vorgeschobenen Begründungen.

Nach der Strafprozessordnung muss eine Funkzellenauswertung von einem Richter genehmigt werden. Der Richter kann jede Auflage im Rahmen der Genehmigung erteilen, die ihm angemessen erscheint, um die Rechte von Unschuldigen zu schützen.

Auflagen wurden durch den Richter nicht erteilt, nach allem, was heute bekannt ist.

Natürlich verkündet nun der Justizminister von Sachsen, man werde nun eine Bundesratsinitiative starten, um den entsprechenden Paragraphen der Strafprozessordnung zu ändern. So wird einem Gesetz die Schuld zugeschoben, um davon abzulenken, dass der Richter schlichtweg die Verfassung gebrochen hat.
Man muss die Strafprozessordnung nicht ändern, man muss gegen den Richter vorgehen, der diese Genehmigung ohne Auflagen erteilt hat.

Wir diskutieren in Deutschland seit dem Ende des Dritten Reiches die Frage der Verantwortung der Richter. In unserem Grundgesetz wurde die Unabhängigkeit der Justiz als dritte Gewalt verankert. Aus guten Gründen.
Genauso lange diskutieren wir aber auch die Frage, dass Richter Recht in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem politisch Gewollten sprechen. Eine Vielzahl von Untersuchungen belegt dieses Verhaltensmuster.

Dieser Staat hat es allerdings bislang versäumt, gegen diese Richter vorzugehen. Sei es in Stuttgart, Dresden oder eben früher im Dritten Reich.

Die Funkzellenauswertung hätte so nie erlaubt werden dürfen. Zwar lässt die Strafprozessordnung dies zu. Doch hat spätestens der Richter hierbei eine Güterabwägung vorzunehmen, inwieweit dies Massnahme gerechtfertigt ist unter dem Aspekt des Rechtes der informationellen Selbstbestimmung (Grundrecht) und des Schutzes personenbezogener Daten (EU-Charta). Nach den anerkannten Regeln der Güterabwägung hätte dieser Richter dann sehen müssen, dass eine unverhältnismässig hohe Zahl von Unverdächtigen erfasst wird. Danach hätte er die Erlaubnis versagen müssen und auf ein Mittel mit nicht so schwerwiegenden Eingriffen verweisen müssen, oder aber er hätte Auflagen mit Vollzugsmeldung zum Schutze der Nichtbetroffenen erteilen müssen.
Der Richter hat also klar die Verfassung gebrochen, da er die durch Obergerichte festgelegte Vorgehensweise in diesen Fällen missachtet hat.

Da bei derartigen Strafverfolgungsmassnahmen aus guten Gründen der Betroffene nicht gehört werden kann und somitnauch nicht der Rechtsweg offensteht, kommt hier dem Richter eine besondere Schutzfunktion zu. Deshalb ist das Verhalten des Richters auch so verwerflich.

Vielleicht sollten wir nach 66 Jahren der Diskussion endlich den Mut aufbringen, gegen Richter in diesen Fällen vorzugehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind gegeben. Es wäre ein Zeichen für alle Juristen, die es mit unserem Grundgesetz ernst meinen.

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