Parteien – Demokratie – ein Ausschluß?

Es gibt Abgeordnete im Bundestag, die nicht uneingeschränkt die Meinung ihrer Partei teilen. Denen will man nun per Geschäftsordnung das Rederecht entziehen.

Der Präsident des Deutschen Bundestages hatte im Rahmen der Diskussionen und der Abstimmung zum Rettungsschirm der EU, Bundestagsabgeordneten der FDP und der CDU das Recht eingeräumt, ihre abweichende Meinung im Plenum darzulegen. Hierfür wurde er vom Ältestenrat gerügt, weil dies den Fraktionsvorsitzenden nicht gefiel. Nun also eine Veränderung der Geschäftsordnung, damit dies ja nicht wieder passiert.

Die Herren Kauder (CDU), Steinmeier (SPD) und Brüderle (FDP) wollen die Verfassung weiter aushöhlen. Die sogenannte Parteiendemokratie soll zur Apparatschik-Diktatur verkommen. Nach dem Grundgesetz ist der Abgeordnete seinem Gewissen verantwortlich. Nach der neuen Geschäftsordnung des Bundestages soll er dieses Gewissen aber nicht zeigen dürfen, wenn es der Fraktionsführung nicht gefällt.
Kauder, Steinmeier und Brüderle machen damit deutlich, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Und man darf sicher sein, dass dieses Vorgehen von Frau Merkel gestützt, wenn nicht sogar gewünscht, wird. Macht duldet keine abweichende Meinung und schon gar keine Demokratie.

CDU, SPD und FDP haben dasselbe Problem. Bei jeder Wahl werden Sie von weniger Wählern gewählt. Dies ist darin begründet, dass die Zahl der Nichtwähler kontinuierlich steigt. Ein wesentlicher Grund für Wahlenthaltung ist, dass sich der Bürger durch die Parteien und deren Politiker nicht mehr repräsentiert sieht. Anstatt diese Kluft abzubauen, wird sie mit den zuvor beschriebenen Massnahmen vergrößert. Den Parteien ist es egal. Funktioniert die Parteienfinanzierung doch auch mit immer weniger Wählern ganz gut.

Merkel und ihre Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und FDP opfern die Verfassung für ein bisschen mehr Macht. Die FDP wird es hoffentlich nicht mehr nutzen können, nach der nächsten Wahl.

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