Mindestlohn – Sinnloses Verwaltungsmonster

Mindestlohn - Sinnloses Verwaltungsmonster

Nun ist also der Mindestlohn in Kraft getreten. Eine gute Sache. Ich war schon immer der Meinung, dass jeder Beschäftigte einen Lohn verdienen soll, der seiner Arbeit entspricht und er sollte davon leben können.

Nur, kann es sein, dass der Staat auf diesem Wege nun vorschreibt, wie ich mein Unternehmen führen soll? Kann der Staat auf diesem Weg in die Kultur meines Unternehmens so vehement eingreifen?

Zum Mindestlohn wurden, für Deutschland schon selbstverständlich, detaillierte Verwaltungsvorschriften und Kontrollmechanismen geschaffen. Diese Regelungen bewirken, dass in meinem Unternehmen nun Dinge eingeführt werden sollen, die ich grundsätzlich ablehne. In meinem Unternehmen gibt es keine Arbeitszeitaufzeichnungen. Wir arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen, dementsprechend gibt es bei uns auch Vertrauensarbeitszeit. Ist ein Mitarbeiter der Meinung, dass seine Arbeitszeit nicht ausreicht, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen, so reden wir darüber und finden eine Lösung.

Ich habe schon immer die für Deutschland typische Erbsenzählerei bei der Arbeitszeit kritisiert. Hierfür werden Millionenbeträge jedes Jahr ausgegeben, der Nutzen ist im Grunde nicht erkennbar. Denn, die Anwesenheit eines Mitarbeiters sagt nichts über die geleistete Arbeit aus.

Für mich ist es wichtig, dass ein Mitarbeiter dazu beiträgt, die Ziele unseres Unternehmens zu erreichen. Er soll seine Zeit nicht im Büro absitzen.Wenn aus seiner Sicht die Arbeit getan ist, kann er die Zeit in seinem Sinne Nutzen. Der Erfolg seiner Arbeit zählt.

In Holland habe ich ähnliche, zielorientierte Modelle gesehen. Ein holländischer Unternehmer sprach mit mir, ziemlich frustriert, über ein deutsches Unternehmen, dass er gekauft hatte.Ob diese Fixierung auf die Erfassung der Arbeitszeit typisch sei. In Holland würde er mit seinen Mitarbeitern über die Erfüllung von Zielen reden.

Konkret bedeutet dies bei unserer Raumpflegerin, dass diese als Minijoberin zweimal wöchentlich unser Büro putzt. Das Büro soll sauber sein und wir waren uns einig, dass hierfür 4 Stunden in der Woche reichen.Es prüft niemand wann sie kommt und wann sie geht. Wichtig ist, dass sauber ist. Sie beteuert regelmäßig, dass die vereinbarte Zeit gut ausreicht.Wenn wir das Büro nicht geöffnet haben, hat sie frei, ohne Verrechnung mit Urlaub. Der Stundenlohn liegt über EUR 10,00.
Das Ziel Mindestlohn ist erreicht. Warum jetzt dieser Popanz mit Arbeitszeitaufzeichnungen und Kontrolle. Mit diesen Aufzeichnungen ist das Umgehen genauso einfach möglich, wie ohne diese Aufzeichnungen.
Diese Welt der vertauensbasierten Arbeit scheint Politikern vom Schlage einer Frau Nahles oder einer Frau Merkel völlig fremd zu sein.

Oder, unser neuer Praktikant. Der ist kein Minijober, also keine Aufzeichnung der Arbeitszeit. Dieser Praktikant macht ein freiwilliges Praktikum von einem Jahr nach seinem Studium. Er kommt aus Italien. Das Praktikum dient in erster Linie der Integration in Deutschland, um so seine Möglichkeiten als qualifizierte Fachkraft in Deutschland zu erhöhen. Die Sprachkurse und ähnliches werden komplett von meinem Unternehmen bezahlt. Wegen des Mindestlohns wird es nun schwierig mit dem Arbeitsvertrag. Eine Vollzeitstelle ist nicht machbar. Es ist sicherlich auch nachvollziehbar, dass wir eher in Ausbildung investieren, der Return of Invest wird sehr gering sein.
Für mich ist dies in Ordnung, wenn auf diesem Wege die Integration gelingt. Nur, der Mindestlohn verhindert eigentlich derartige Lösungen.

Es gibt bereits die ersten Prognosen, dass die Zahl der Minijobs und der längeren freiwilligen Praktika abnehmen wird, wegen der Pflichten aus dem Mindestlohngesetz. Zusätzliche Arbeitsplätze in den anderen Bereichen werden dadurch nicht entstehen. Tatsächlich werden Chancen der Ausbildung und der geringfügigen Beschäftigung vergeben.

Wie wenig offenkundig bei diesem Gesetz und seinen Verordnungen gedacht wurde, zeigt die Regelung zu den Aufzeichnungspflichten in besonders gefährdeten Branchen. In diesen Branchen muss man bis zu einem Monatseinkommen von EUR 2978,00 detailliert Arbeitzszeitaufzeichnungen führen. Rechnet man dies auf Basis von EUR 8,50 um, so stellt man fest, dass man im Monat 350,53 Stunden arbeiten müsste, um diesen Lohn zu erreichen. Bei einer 6-Tage-Woche und 10 Stunden täglicher Arbeit kann man im Monat durchschnittlich nur 260 Stunden erreichen. Mehr Arbeit ist nach den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen nicht möglich. Schon dramatisch, dass man Hause der Frau Nahles die eigenen Gesetze nicht kennt.

Die Einhaltung des Mindestlohns kann in vielfältiger Weise überprüft werden, ohne nun Aufzeichnungen über die Arbeitszeit aufzuzeichnen. Gerade diese Aufzeichnungen bringen nichts und täuschen Aktivität vor. Die Regierung täte gut daran, eher die vertrauensbasierte Arbeit zu fördern. Diese Welt ist in aller Regel von einer Moral geprägt, die den Mindestlohn als eine Selbstverständlichkeit sieht.

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