Lebensversicherung – falsche Entscheidung wird zurückgenomnen

Wieder wird Angst gemacht. Der Verbraucherschutz warnt davor, dass Kunden bei ihren Lebensversicherungen im kommenden Jahr 10 – 15 Prozent weniger bekommen würden. Von einigen tausend Euro ist die Rede. Genaues gibt es natürlich nicht. Würde ja keine Angst machen.

Was ist geschehen?

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Kunden, deren Lebensversicherung endet oder beendet wird, nicht mehr an den stillen Reserven beteiligt werden. In aller Regel weiß kaum jemand um was es geht, häufig auch die Verbraucherschützer nicht.

Man sollte wissen, dass diese Regelung erst mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz 2007 eingeführt wurde und seit 2009 für alle Lebensversicherungen gilt. Fachleute warnten damals bereits vor den erheblichen Nachteilen, vor allem für die Kunden, die bei der Lebensversicherung bleiben.
Der Finanzvorstand der Allianz hat die Auswirkungen auf dem Versicherungstag in Münster 2007 dargestellt. Herr Schöfisch, zuständiger Ministerialrat im Bundesjustizministerium, meinte damals, dass die Branche ja findig genug sei, um einen Ausweg zu finden.
Es wurde seinerzeit deutlich dargestellt, dass eine Finanzsituation, wie sie heute gegeben ist, zu erheblichen Verwerfungen führen würden.

Was sind stille Reserven?

Versicherungen müssen das Geld ihrer Kunden anlegen, um den Garantiezins zu erwirtschaften. Ziel ist natürlich, mehr zu erwirtschaften. An diesem Mehr wird der Kunde in der klassischen Lebensversicherung über Gewinnausschüttungen beteiligt.
Wenn Geld angelegt wird in Immobilien oder Finanzinstrumenten, kann sich der Wert dieser
Anlagen verändern, nach oben, aber auch nach unten. Liegt der Wert über dem Anschaffungspreis, spricht man von stillen Reserven, weil die Anlage tatsächlich nicht verkauft wird. Liegt der Preis unter dem Kaufpreis, spricht man von stillen Lasten.

Nun wurde 2007 geregelt, dass der Kunde, der seinen Vertrag beendet, an den stillen Reserven zu beteiligen sei, nicht an den stillen Lasten. Dies bedeutet, dass ein Gewinn, der durch Verkauf nicht erwirtschaftet wurde , an den Kunden auszuschütten ist.
Eigentlich leuchtet es ein, dass man Geld, dass man nicht eingenommen hat, nicht ausgeben kann.

Hinzu kommt, dass die stillen Lasten keine Berücksichtigung finden. Diese verbleiben dann bei den Kunden im Bestand.
Eine Schieflage, die vorhersehbar, nicht immer ausgeglichen werden kann.

Der Kunde, der den Bestand, das Versichertenkollektiv, verlässt, ob durch Kündigung oder bei Vertragsende, nimmt also die nicht realisierten Gewinne mit, während die Verluste bei den restlichen Kunden verbleiben.
Diese Ungerechtigkeit wurde nun korrigiert.

Wie hoch sind die „Verluste“?

Eigentlich sind es keine Verluste. Der Kunde, dessen Lebensversicherungsvertrag beendet wird,
erhält an den nicht realisierten Gewinnen keine Beteiligung mehr.
Ob dies tatsächlich zu einer Reduzierung der Auszahlung führt, bleibt abzuwarten. Hat ein Lebensversicherer keine stillen Reserven, die gab es immer, dann hätte der Kunde auch keine Beteiligung erhalten, mangels Masse.
Ob es tatsächlich um einige tausend Euro geht, ist zu bezweifeln.
Der Kunde wurde in aller Regel mit dem Anteil an den stillen Reserven beteiligt, der dem Anteil seines Guthabens am Gesamtvermögen entspricht. Da die stillen Reserven nur einen geringen Anteil am Gesamtvermögen haben, war bislang naturgemäß der Anteil an der Auszahlung relativ gering. 10 bis 15 Prozent waren es nie.
Aber, mit geringen Zahlen kann man ja keine Angst machen.

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