Google – Daten – View – Schutz?

Google Streetview kommt nach Deutschland.Die Datenschützer stehen auf den Barrikaden, es ist schließlich Sommer. Vielleicht droht die Verbraucherschutzministerin noch mit dem Abbau Ihres Hauses.

Natürlich müssen neue Gesetze her. Die müssen immer her, wenn etwas neues kommt. Nur, bislang hat noch kein dringend erforderliches neues Gesetz das erreicht was es erreichen sollte. Es sei denn, man hält die weitere kontunierliche Beschränkung von Persönlichkeitsrechten für gut.

Verwunderlich ist nur, dass die Datenschützer anscheinend die bestehende Rechtslage nicht kennen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der informationellen Selbstbestimmung festgelegt. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt Teile dieses Rechtes.
Die Frage ist doch, wo werden denn bei Streetview tatsächlich die Rechte der informationellen Selbstbestimmung berührt.

Ist das Foto meiner Hausfassade bereits ein Eingriff in meine Rechte? Ich meine nein. Diese Fassade ist öffentlich zugänglich und kann jederzeit von jedem betrachtet werden. Die Satelliten- und Luftbildaufnahmen, die schon sehr lange im Internet zu sehen sind, bieten teilweise sehr gute Qualität ohne Beanstandungen.
Dies wird nur dann kritisch, wenn hinter der Fassade oder den Scheiben Einzelheiten, Menschen oder Gegenstände zu erkennen sind. Denn genau hinter der Fassade beginnt der besonders geschützte persönliche Bereich der eigenen Wohnung. Dies geht nur mit Zustimmung. Ist derartiges auf Bildern von Google zu erkennen, muss es unkenntlich gemacht werden, solange die Zustimmung nicht vorliegt.

Und die Menschen auf der Strasse? Jeder hat ein Recht am eigenen Bild, also ohne Zustimmung keine Aufnahmen. Ausnahmen sind nur bei einem besonderen öffentlichen Interesse denkbar wie Sicherheit oder eine größere Veranstaltung. Aber selbst die Polizei musste erfahren, dass das mit den Videoaufnahmen nicht so einfach ist. Konsequenz für Google, alle Menschen sind unkenntlich zu machen, es sei denn, deren Zustimmung liegt vor.

Klar wird nun, dass Fahrzeuge nur dann gezeigt werden können, wenn diese nicht ohne weiteres einem Eigentümer zugeordnet werden können. Also Kennzeichen unkenntlich machen. Werbung wird man sehen dürfen, da diese für die Allgemeinheit bewusst angebracht wurde.

Unter diesen Prämissen würde Streetview, aber auch alle anderen Geodaten, in Deutschland zulässig sein, nach der heute gegebenen Lage der Gesetze und der Rechtsprechung.

Nun beschweren sich die Datenschützer, dass sie kein Bussgeld verhängen könnten. Dies mag teilweise richtig sein. Was geschieht aber mit einem Unternehmen, dass konsequent gegen geltendes Recht verstößt?
Dem untersagt man die weitere Gewerbeausübung, zumindest für den entsprechenden Geschäftsbereich. Was immer übersehen wird ist, dass Google gewerblich tätig ist.
Es steht jedoch zu befürchten, dass die Verbraucherschutzministerin und ihr für das Gewerberecht zuständiger Kollege Brüderle gemeinsam mit den zuständigen Ländern und Kommunen genau davor Angst haben.
Und so braucht man dann doch ein Gesetz, das ganz sicher nichts ändert, um einen Betätigungsnachweis zu erbringen.

Und die Moral aus der Geschichte?
Neue Gesetze ersparen dem Beamten und den Politikern die Arbeit, die sie auf Grund bestehender Gesetze eigentlich tun müssten.

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