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Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Ehefrau der Mutter eines Kindes auch in Deutschland als zweiter Elternteil (Co-Mutter) einzutragen ist, wenn dies nach südafrikanischem Recht möglich ist. Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar bekam durch künstliche Befruchtung ein Wunschkind. Die Mutter besitzt die deutsche und die südafrikanische Staatsangehörigkeit, die Co-Mutter die südafrikanische. In Südafrika werden beide Mütter…